1. Sichtprüfung
Untersuchung des Gerätes auf äußere erkennbare Mängel, wie z. B. beschädigte Anschlussleitungen, Stecker oder Schalter, Korrosionsschäden, Fehlen von Gehäuseabdeckungen, unsachgemäße Reparaturen usw.
2. Messtechnische Erfassung elektrischer Größen unter Beachtung der vorgeschriebenen DIN-Normen *)
- Messen des Schutzleiterwiderstandes
- Messen des Isolationswiderstandes
- Messen des Ersatzableitstromes
- Messen des Berührungsstromes
- Messen des Differenzstromes
- Messen des Patientenableitstromes
*) Abhängig von der Geräteart, der Schutzklasse des Gerätes sowie der Art der Messung (direkt / indirekt) werden unterschiedliche Größen erfasst und ausgewertet.
3. Funktionsprüfung
Nur bei bestandener Prüfung kann an dem Gerät eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Nach bestandener Prüfung wird das Gerät mit einer Prüfplakette versehen mit Angabe des nächsten Prüfdatums.

BGV A3