BGV A3

Was ist BGV A3?
Die BGV A3 schreibt den von den Berufsgenossenschaften für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand fest. Das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der Berufs-
genossenschaft hat darauf hingewiesen, dass eine wesentliche Verminderung der Unfallhäufigkeit durch Wiederholungs-
prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu
erreichen ist. Aus diesem Grund werden in der Unfallver-
hütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGVA3) neben Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen und Instandsetzungen wiederkehrende Prüfungen gefordert.

Muss oder kann?
Welches Risiko geht derjenige ein, der aus Kosten- oder anderen Gründen bewusst darauf verzichtet, die nach BGV A3 vorgegebenen Prüfungen durchzuführen?

Ordnungswidrig handelt nach §9 der BGV A3, wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Vorschriften zuwiderhandelt (§209
Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Bereits einfache Fahrlässigkeit reicht zur Verhängung einer Geldbuße (bis
10 000 €). Grobe Fahrlässigkeit wird strafrechtlich geahndet und kann zum Regress durch die Berufsgenossenschaft führen.

Wer ist verantwortlich für die Überprüfungen?
Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift (BGV A3) §5 Abs. 1 & 2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederin-
betriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

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